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   VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17   

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VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17 (https://dejure.org/2018,19023)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2018 - A 1 K 5032/17 (https://dejure.org/2018,19023)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2018 - A 1 K 5032/17 (https://dejure.org/2018,19023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3, AsylG § 3 Abs. 1, AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1, AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a, AsylG § 3c Nr. 3, AsylG § 3d Abs. 2 S. 2, AsylG § 3e
    Afghanistan, Taliban, nichtstaatliche Verfolgung, Berufsgruppe, Soldaten, Armee, Militär, Berufssoldat, Vorverfolgung, interner Schutz, interne Fluchtalternative, Provinz Laghman, Laghman, afghanische Armee, Soldat, Offizier, Unteroffizier, Rückkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17
    Denn infolge der sich im Zuge der Übergabe der Sicherheitsverantwortung von den ISAF-Truppen an die afghanischen Sicherheitskräfte verschlechternden Sicherheitslage in allen Regionen Afghanistans bei gleichzeitigem Erstarken der regierungsfeindlichen Kräfte konnte der Kläger keinen wirksamen Schutz von staatlichen Sicherheitskräften oder internationalen Organisationen erhalten und wird dies auch im Falle einer Rückkehr nicht können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Rn. 63 ff.).

    Die Provinz Laghman, aus der der Kläger stammt, ist noch immer Schauplatz zahlreicher Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und regierungsfeindlichen Kräften (insbesondere den Taliban), sowie Anschlägen auf Mitglieder staatlicher Sicherheitskräfte wie beispielsweise einen stellvertretenden Distriktpolizeikommandanten, auf einfache Polizisten, auf ein Polizeifahrzeug usw. (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2017, a.a.O. Rn. 67 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17
    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellende unmittelbar drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 24.08 -, BVerwGE 135, 252).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 -, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 -, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2018 - A 1 K 5032/17
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 -, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349).
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